Beschwerdeverfahren

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I. Allgemeine Bestimmungen

1.1. Dieses Beschwerdeverfahren wird gemäß Gesetz Nr. 40/1964 Slg. Bürgerliches Gesetzbuch in der geänderten Fassung (nachfolgend „Bürgerliches Gesetzbuch“ genannt), Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der geänderten Fassung (nachfolgend „Verbraucherschutzgesetz“ genannt), Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der geänderten Fassung und Gesetz Nr. 22/2004 Slg. über den elektronischen Geschäftsverkehr in der geänderten Fassung durchgeführt. Und regelt das Rechtsverhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Verkäufer, das wie folgt lautet:

1.2.Verkäufer ist die Firma 

Firmenname: Dominika Šimová
Geschäftssitz: 92401 Galanta, Železničiarska 1423/26, Slowakische Republik

Eingetragen im Handelsregister: Bezirksamt Galanta, Handelsregisternummer: 220-37783
ID: 54537720

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: 1125317127

Umsatzsteuer-ID: SK1125317127
Bankkonto: SK59 1100 0000 0029 4413 8786

Der Verkäufer ist ein Mehrwertsteuerzahler

(nachfolgend auch „Verkäufer“ oder „Händler“ ) und jede Person, die Käufer von Waren oder Dienstleistungen ist, die vom Verkäufer auf der Website des Verkäufers angeboten werden, und die in der Position eines Verbrauchers im Sinne der Bestimmungen der auf der Website des Verkäufers veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dieser Beschwerdeverfahren und der einschlägigen Gesetze handelt, die einen Verbraucher im Sinne der geltenden Gesetzgebung der Slowakischen Republik definieren, insbesondere der folgenden Gesetze: Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf der Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags in der geänderten Fassung, Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz in der geänderten Fassung und Gesetz Nr. 40/1964 Slg. über das Bürgerliche Gesetzbuch in der geänderten Fassung

1.3. Der E-Mail- und Telefonkontakt des Verkäufers lautet: 

E-Mail: dommsirings@gmail.com

Telefonnummer: +421904646507

1.4 Der Verkäufer empfiehlt den Verbrauchern, ihre Rechte aus der Haftung für Mängel an Waren, Gütern oder Dienstleistungen (Beschwerden) unter der folgenden Adresse geltend zu machen: Dominika Šimová, Nová doba 921/6, 92401 Galanta, Slowakische Republik

1.5. Dieses Beschwerdeverfahren regelt die Rechte und Pflichten des Käufers, der Verbraucher ist, bei der Ausübung von Rechten aufgrund von Mängeln an Waren (Gütern) oder Dienstleistungen im Rahmen eines Fernabsatzvertrags, der mit dem Verkäufer über den Online-Shop des Verkäufers abgeschlossen wurde.

1.6. Der Käufer ist jede Person (natürliche oder juristische Person), die mit dem Verkäufer über die Website des Verkäufers oder andere Fernkommunikationsmittel einen Kaufvertrag abgeschlossen hat.

1.7. Ein Verbraucher ist ein Käufer, der eine natürliche Person ist und beim Abschluss eines Kaufvertrags über die Website des Verkäufers nicht im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit handelt.

1.8. Diese Reklamationsordnung regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Käufern, die Verbraucher sind, und dem Verkäufer. Mit der in Punkt 4.12 dieser Reklamationsordnung genannten Ausnahme (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist, falls der Käufer kein Verbraucher ist).

1.9. Produkte (nachfolgend auch „Sachen“ oder „Produkte“) sind Waren und Dienstleistungen, die zum Verkauf bestimmt sind und auch auf der Website des Verkäufers veröffentlicht werden. 

II. Referenzen

2.1. Für die Haftung des Verkäufers für Mängel an Waren oder Dienstleistungen (sowie für andere Rechtsverhältnisse, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben können) mit natürlichen Personen, die beim Abschluss eines Kaufvertrags nicht im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln (Verbraucher), gelten neben den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes Nr. 40/1964 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch, in der jeweils gültigen Fassung, auch besondere Vorschriften, insbesondere das Gesetz Nr. 102/2014 Slg. über den Verbraucherschutz beim Verkauf von Waren oder der Erbringung von Dienstleistungen auf Grundlage eines im Fernabsatz geschlossenen Vertrags oder eines außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossenen Vertrags und das Gesetz Nr. 250/2007 Slg. über den Verbraucherschutz.

2.2. Die Rechtsbeziehungen, die sich aus der Ausübung der Mängelhaftungsrechte zwischen dem Verkäufer und dem Käufer ergeben, der eine juristische oder natürliche Person, ein Unternehmer im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit ist (Personen, die nicht Verbraucher sind), richten sich nach dem Gesetz Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch in der jeweils gültigen Fassung. Mit der in Punkt 4.12. dieser Reklamationsordnung genannten Ausnahme (Erklärung des Verkäufers zur Gewährleistungsfrist, wenn der Käufer kein Verbraucher ist).

2.3. Gemäß § 3 Absatz 1 Buchstabe n) des Gesetzes Nr. 102/2014 Slg. informiert der Verkäufer den Verbraucher darüber, dass es keine speziellen relevanten Verhaltenskodizes gibt, zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, wobei unter einem Verhaltenskodex eine Vereinbarung oder ein Regelwerk zu verstehen ist, die das Verhalten des Verkäufers, der sich verpflichtet hat, diesen Verhaltenskodex in Bezug auf eine oder mehrere konkrete Geschäftspraktiken oder Geschäftssektoren einzuhalten (sofern diese nicht durch Gesetz oder andere Rechtsvorschriften oder Maßnahmen einer Behörde der öffentlichen Verwaltung vorgeschrieben sind), zu deren Einhaltung sich der Verkäufer verpflichtet hat, und die Art und Weise, wie der Verbraucher sich mit ihnen vertraut machen oder ihren Text erhalten kann, definieren.

III. Haftung des Verkäufers für Produktmängel (Waren und Dienstleistungen)

3.1. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Gegenstand (die Ware) bzw. die Dienstleistung entsprechend dem abgeschlossenen Kaufvertrag zu liefern, d. h. in der geforderten Qualität, Menge und ohne Mängel (tatsächlich, rechtlich).

3.2. Der Käufer ist berechtigt, den verkauften Artikel oder die Dienstleistung vor der Abnahme zu prüfen. 

IV. Gewährleistungsfrist

4.1. Gewährleistungsfristen beginnen mit dem Datum der Abnahme der Ware bzw. Leistung durch den Käufer. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Datum der Inbetriebnahme, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens drei Wochen nach Erhalt der Ware beauftragt und die für die Erbringung der Leistung erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erbracht hat.

4.2. Sofern es sich bei der Ware nicht um verderbliche oder gebrauchte Ware handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Übernahme der Ware während der Gewährleistungsfrist auftreten (Garantie). Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Ist auf der verkauften Ware, ihrer Verpackung oder den beigefügten Anleitungen eine Nutzungsdauer angegeben, endet die Gewährleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist. 

4.3. Handelt es sich bei der Sache um eine gebrauchte Sache, können Käufer und Verkäufer eine kürzere Gewährleistungsfrist vereinbaren, die jedoch nicht weniger als 12 Monate betragen darf.

4.4. Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer verpflichtet, eine schriftliche Garantie (Garantiebrief) zu erteilen. Sofern es die Natur der Sache erlaubt, genügt anstelle eines Garantiebriefes die Ausstellung eines Kaufbelegs.

4.5. Der Verkäufer kann durch eine Erklärung im dem Käufer ausgestellten Garantieschein oder in der Werbung eine Garantie gewähren, die über den in diesem Gesetz vorgesehenen Garantieumfang hinausgeht. Der Verkäufer legt die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie im Garantieschein fest.

4.6. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übernahme der Sache durch den Käufer. Soll die Kaufsache von einem anderen Unternehmer als dem Verkäufer in Betrieb genommen werden, beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Datum der Inbetriebnahme, sofern der Käufer die Inbetriebnahme spätestens drei Wochen nach Übernahme der Sache beauftragt und die für die Leistungserbringung erforderliche Mitwirkung rechtzeitig erbracht hat.

4.7. Im Falle des Austauschs der Ware gegen eine neue Ware beginnt die Gewährleistungsfrist ab Erhalt der neuen Ware erneut.

4.8. Wird ein Teil einer neuen Sache ersetzt, sofern die Art der Sache dies zulässt, beginnt die Gewährleistungsfrist für dieses Teil ab dem Datum des Erhalts der neuen Sache erneut. Dasselbe gilt, wenn ein Teil der Sache ersetzt wird, für den eine Gewährleistung übernommen wurde.

4.9. Rechte aus der Mängelhaftung an Sachen, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

4.10. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um den Zeitraum, in dem die Ware Gegenstand einer Beanstandung war. Rechte aus der Mängelhaftung an Waren, für die die Gewährleistungsfrist gilt, erlöschen, wenn sie nicht innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.

4.11. Gemäß § 429 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 513/1991 Slg., Handelsgesetzbuch in der geänderten Fassung, erklärt der Verkäufer, dass er im Falle der Verlängerung der Gewährleistungsfrist in den Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, der nicht als Verbraucher handelt, eine Gewährleistung für die Qualität der Waren und Dienstleistungen für einen Zeitraum von 12 Monaten übernimmt. 

Der Lauf der Gewährleistungsfrist erfolgt gemäß den Bestimmungen in Artikel IV, Punkt 4.1 dieser Reklamationsordnung.

Was deckt der Anspruch ab / Wie pflege ich Schmuck?

Im Falle eines Herstellungsfehlers übernehmen wir alle mit der Reparatur verbundenen Kosten. Die Garantie deckt keine Mängel ab, die durch Verschleiß oder Fahrlässigkeit verursacht wurden, z. B. Risse, heruntergefallene Steine, Verformungen, Schäden an Natursteinen durch Chemikalien und Parfüme.

Damit Ihr Schmuck lange hält, ist die richtige Pflege wichtig. In Situationen, in denen die Gefahr von Kratzern oder anderen Schäden besteht (z. B. beim Schwimmen, bei Gartenarbeit, Kontaktsportarten, Kochen, beim Umgang mit Kosmetika oder aggressiven Substanzen, beim Heben schwerer Gegenstände oder im Schlaf), empfehlen wir Ihnen, Ihren Schmuck abzulegen.

Wann Sie keinen Schmuck tragen sollten:

Die einfachste Regel ist, Schmuck abzulegen, wenn die Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung oder stärkeren Abnutzung hoch ist. Wann ist es also besser, Schmuck abzulegen?

- vor dem Kontakt mit Chemikalien, die die Oberfläche beschädigen oder ihre Farbe verändern könnten (zum Beispiel beim Reinigen)

- vor der Durchführung grober manueller oder schmutziger Arbeiten (dazu zählen beispielsweise Arbeiten im Garten, rund ums Haus oder bei der Durchführung verschiedener baulicher Umbauten und Reparaturen)

-vor der Anwendung von Kosmetika (achten Sie besonders auf Haarspray oder Parfüms und lassen Sie Cremes und Öle nach dem Auftragen mindestens 10 Minuten einwirken)

-vor dem Sport (Grund für stärkere Abnutzung kann u.a. Schwitzen sein!)

-vor dem Baden

-vor dem Schlafengehen

V. Verfahren zur Geltendmachung von Mängelhaftungsrechten (Reklamation)

5.1. Der Verbraucher kann eine Reklamation unter der in Punkt 1.4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen Adresse einreichen. Der Verbraucher kann die Reklamation auch bei allen Niederlassungen des Verkäufers einreichen, die Reklamationen bezüglich der verkauften Produkte oder erbrachten Dienstleistungen entgegennehmen, oder bei einer benannten Person. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Einreichung einer Reklamation eine Rechnung, einen Garantieschein oder ein anderes Dokument vorzulegen, das den Kauf des reklamierten Produkts beim Verkäufer belegt. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer, bei der Reklamation den Mangel der Ware oder Dienstleistung zu beschreiben. Der Käufer kann die Reklamation auch über Dritte beim Verkäufer einreichen.

5.1.1. Um das Reklamationsverfahren zu beschleunigen, empfiehlt der Verkäufer dem Käufer, der Reklamation eine detaillierte Beschreibung des Mangels an der Ware und einen Beleg über den Kauf der Ware beim Verkäufer (z. B. Zahlungsnachweis, Rechnung, Garantieschein) beizufügen.

5.1.2. Im Falle einer Reklamation empfiehlt der Verkäufer, die Ware per Einschreiben zu versenden. Von der Sendung per Nachnahme rät der Verkäufer ab, da diese nicht akzeptiert wird. 

5.1.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher bei der Einreichung einer Reklamation eine Bestätigung auszustellen. Erfolgt die Reklamation per Fernkommunikationsmittel, ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher die Bestätigung der Reklamation unverzüglich zuzustellen; ist dies nicht möglich, muss die Bestätigung unverzüglich, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument, das die Erledigung der Reklamation bestätigt, zugestellt werden; die Bestätigung der Reklamation muss nicht zugestellt werden, wenn der Verbraucher die Möglichkeit hat, den Anspruch auf andere Weise nachzuweisen.

5.1.4. Der Verkäufer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage nach Einreichung der Reklamation ein schriftliches Dokument zur Bestätigung der Erledigung der Reklamation auszustellen, spätestens jedoch zusammen mit dem Dokument zur Bestätigung der Erledigung der Reklamation, wenn die Frist für die Erledigung mit dem Datum des Eingangs des Reklamationsgegenstands beim Verkäufer zu laufen begann.

5.1.5. Die Reklamationsabwicklung bedeutet die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Austausch des Produkts, Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines angemessenen Rabatts auf den Produktpreis, eine schriftliche Aufforderung zur Abnahme der Leistung oder deren berechtigte Ablehnung,

5.2. Durch die Bearbeitung einer Reklamation wird das Recht des Verbrauchers auf Schadensersatz nach einer besonderen Regelung nicht berührt.

5.3. Der Verkäufer ist verpflichtet, die Art der Bearbeitung der Reklamation gemäß § 2 Buchstabe m) Gesetz Nr. 250/2007 Slg. in der geänderten Fassung ( unter Bearbeitung der Reklamation wird die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch Übergabe des reparierten Produkts, Ersatz des Produkts, Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines entsprechenden Rabatts auf den Produktpreis, eine schriftliche Aufforderung zur Übernahme der Leistung oder deren berechtigte Ablehnung verstanden ) unverzüglich, in komplexen Fällen spätestens binnen 3 Werktagen ab dem Datum der Reklamation, in begründeten Fällen, insbesondere wenn eine komplexe technische Bewertung des Zustands des Produkts oder der Dienstleistung erforderlich ist, spätestens 30 Tage ab dem Datum der Reklamation zu bestimmen. Nach der Bestimmung der Art der Reklamationsbearbeitung wird die Reklamation unverzüglich bearbeitet, in begründeten Fällen kann die Reklamation auch später bearbeitet werden; die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht länger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern. Übernimmt der Verkäufer den Reklamationsgegenstand zu einem späteren Zeitpunkt als dem Datum der Einreichung der Reklamation, beginnen die Fristen für die Bearbeitung der Reklamation gemäß diesem Absatz ab dem Datum der Übernahme des Reklamationsgegenstands durch den Verkäufer; spätestens jedoch ab dem Zeitpunkt, an dem der Verkäufer die Übernahme des Reklamationsgegenstands verhindert oder verhindert. Nach Ablauf der Frist für die Bearbeitung der Reklamation hat der Verbraucher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder das Produkt (Reklamationsgegenstand) gegen ein neues Produkt umzutauschen.

5.4. Reicht der Verbraucher innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf eine Produktreklamation ein, kann der Verkäufer die Reklamation nur auf Grundlage einer fachlichen Bewertung abweisen; unabhängig vom Ergebnis der fachlichen Bewertung kann der Verbraucher nicht zur Zahlung der Kosten der fachlichen Bewertung oder anderer damit verbundener Kosten verpflichtet werden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher spätestens 14 Tage nach Erledigung der Reklamation eine Kopie der fachlichen Bewertung, die die Ablehnung der Reklamation begründet, zur Verfügung zu stellen. 

5.5. Reicht der Verbraucher nach Ablauf von 12 Monaten ab Kaufdatum eine Produktreklamation ein und lehnt der Verkäufer diese ab, ist die Person, die die Reklamation bearbeitet hat, verpflichtet, im Reklamationsdokument anzugeben, an wen der Verbraucher das Produkt zur Begutachtung einsenden kann. Wird das Produkt zur Begutachtung an eine dafür vorgesehene Person eingesandt, trägt der Verkäufer die Kosten der Begutachtung sowie alle weiteren damit verbundenen Kosten, unabhängig vom Ergebnis der Begutachtung. Weist der Verbraucher durch die Begutachtung die Haftung des Verkäufers für den Mangel nach, kann er die Reklamation erneut einreichen; während der Begutachtung läuft die Gewährleistungsfrist nicht ab. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen nach der erneuten Einreichung der Reklamation alle für die Begutachtung entstandenen Kosten sowie alle damit verbundenen Kosten zu erstatten. Eine erneut eingereichte Reklamation kann nicht abgelehnt werden.

5.6. Der Verbraucher hat Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten (insbesondere Portokosten für die Rücksendung der reklamierten Ware), die im Zusammenhang mit der Ausübung gesetzlicher Mängelhaftungsrechte an Waren und Dienstleistungen entstehen. Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag aufgrund eines Mangels an der Ware oder Dienstleistung hat der Verbraucher auch Anspruch auf Erstattung der Kosten dieses Rücktritts.

5.7. Voraussetzungen für die fachliche Beurteilung gemäß Punkt 5.4 dieses Artikels: 

Das Gutachten muss enthalten:

a) die Identität der Person, die die Begutachtung durchführt,

b) genaue Bezeichnung des zu beurteilenden Produkts,

c) Beschreibung des Zustands des Produkts,

d) das Ergebnis der Beurteilung,

e) das Datum der Erstellung des Gutachtens.

5.8. Sofern die Beschaffenheit des Produkts dies zulässt, hat der Verbraucher das Produkt bei der Reklamation dem Verkäufer (der benannten Person) zu übergeben. Lässt die Beschaffenheit des Produkts eine Lieferung an den Verkäufer (die benannte Person) nicht zu, kann der Verbraucher bei der Reklamation die Beseitigung des Mangels am Standort des Produkts verlangen oder mit dem Verkäufer (der benannten Person) die Art des Transports des Produkts vereinbaren.

5.9. Die Frist zwischen der Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts und der Verpflichtung des Käufers, die Sache nach Abschluss der Reparatur zu übernehmen, wird nicht in die Gewährleistungsfrist eingerechnet. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer eine Bestätigung über die Geltendmachung des Mängelhaftungsrechts sowie über die Durchführung und Dauer der Reparatur auszustellen.

VI. Rechte des Käufers bei der Ausübung von Mängelhaftungsrechten

6.1. Ist der Mangel behebbar, hat der Käufer Anspruch auf kostenlose, fristgerechte und ordnungsgemäße Behebung. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich zu beheben.

6.2. Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der Käufer den Austausch der Sache oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, den Austausch des Teils verlangen, sofern dies für den Verkäufer angesichts des Preises der Ware oder der Schwere des Mangels keine unangemessenen Kosten verursacht.

6.3. Der Verkäufer kann eine mangelhafte Sache jederzeit durch eine einwandfreie ersetzen, anstatt den Mangel zu beseitigen, sofern dies für den Käufer keine erheblichen Schwierigkeiten verursacht.

6.4. Handelt es sich um einen nicht behebbaren Mangel, der die ordnungsgemäße Nutzung der Ware wie bei einer mangelfreien Ware verhindert, hat der Käufer das Recht auf Umtausch der Ware oder Rücktritt vom Vertrag. Dieselben Rechte stehen dem Käufer zu, wenn der Mangel behebbar ist, der Käufer die Ware aber aufgrund des erneuten Auftretens des Mangels nach der Reparatur oder aufgrund einer Vielzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

6.5. Bei sonstigen nicht behebbaren Mängeln hat der Käufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass für die Ware.

VII. Schlussbestimmungen

7.1. Dieses Beschwerdeverfahren ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Grundsätze und Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website. Die Dokumente – Allgemeine Geschäftsbedingungen und Grundsätze und Hinweise zum Schutz personenbezogener Daten dieser Website – sind auf der Website des Verkäufers veröffentlicht.

7.2. Im Falle einer Änderung des Beschwerdeverfahrens unterliegt die Beziehung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer dem Beschwerdeverfahren, das zum Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags gültig und wirksam war, bis zu dessen Beendigung.

7.3. Dieses Beschwerdeverfahren ist ab dem Zeitpunkt seiner Veröffentlichung auf der Website des Verkäufers am 23.11.2023 gültig und wirksam.

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